In einem vorherigen Beitrag habe ich über die klimatischen Voraussetzungen und den gesellschaftlichen Willen für den Bau neuer Solaranlagen in Griechenland geschrieben. Hier stelle ich Ihnen das für die Errichtung dieser Anlagen notwendige Genehmigungsverfahren vor.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Installation von Solaranlagen wird natürlich auch in Griechenland durch staatliche Gesetze geregelt. Gemäß dieser Gesetze können sowohl private Personen, als auch große Unternehmen die erwünschte Genehmigung zum Einbau von Solaranlagen größeren oder kleineren Umfangs erwerben.
Der Erwerb der Genehmigung für den Bau von Solar-Parks, die private Grundstücke kleinerer oder größerer Fläche abdecken, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die dafür geltenden Bestimmungen sind auf ein Gesetz des Jahres 2010 zurückzuführen. Dieses neue Gesetz sollte den Erwerb der Genehmigung erleichtern, indem die Anträge für den Einbau der Solar-Anlagen unter der Beseitigung bürokratischer oder reeller Hürden schneller bearbeitet werden.
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vor. Diese betreffen sowohl den Schutz ökologischer Systeme, den Denkmalpflegeschutz, als auch landwirtschaftliche und ökonomische Faktoren:
Einerseits darf der Neubau der Solaranlagen keine Beschädigung des sonst zu schützenden ökologischen Natursystems verursachen, andererseits dürfen die mit Solaranlagen abzudeckenden Flächen keinesfalls 1% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche einer Region überschreiten. Diese beiden Voraussetzungen verbinden sich mit den grundlegenden örtlichen Eigenschaften für die Erteilung der Genehmigung zur Installation von Solar-Anlagen.
Eine dritte Voraussetzung muss die technische Möglichkeit bestehen, den produzierten Strom an einen der lokalen Stromerzeuger zu leiten. Diese Erzeuger sind in Griechenland aktuell (noch) stets staatliche Betriebe. Dafür muss man der Behörde einen monogrammischen elektrologischen Plan für die Fähigkeit des Grundstücks für die Versorgung des Stroms vorlegen. Die Besitztitel und ein topographischer Plan des Grundstücks müssen ebenso vorhanden sein und in den Antrag eingeschlossen werden.
Genehmigungsstelle
Die Bearbeitungsstelle der Anträge für den Bau von Solaranlagen in Griechenland 2013 ist die staatliche Elektrizitätsorganisation (in Griechenland bekannt als ΔΕΗ). Diese Behörde trägt bis heute noch die ausschließliche Verantwortung für die Produktion von Solarstrom in ganz Griechenland und daher auch für die Installation der Solar-Anlagen. Dieser staatlichen Behörde ersetzt man die Kosten für den Anschluss ans Stromnetz und entrichtet die für die Garantie der Umsetzung des Konstruktionsplans der Solaranlage entsprechenden Gebühren.
In einem meiner weiteren Artikel berichte ich über die tatsächlichen, aktuellen Gegebenheiten der Errichtung von Solaranlagen in meiner Heimat. Das Thema dieses Artikels lautet daher „Solaranlagen in Griechenland – Praxis“.
Ein Gedanke zu “Solaranlagen in Griechenland – Theorie”
Gilt das gleiche auch für Solarthermie-Anlagen?